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Zweijähriges Berufskolleg für Informationstechnische Assistenten

2BKIK – darum geht es

Die technologische Entwicklung und die fortschreitende weltweite Arbeitsteilung führen zu Berufstätigkeiten mit höheren Anforderungen im fachtheoretischen Bereich. Durch ihren engen Theorie-Praxis-Bezug vermitteln die Berufskollegs eine entsprechende berufliche Qualifikation und gleichzeitig eine erweiterte allgemeine Bildung.

Die Digitalisierung ist eine der großen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Um diese zu meistern, werden viele und gut ausgebildete Fachkräfte im Bereich der Informationstechnik benötigt.

Sowohl in der Entwicklung neuer, als auch in der Instandhaltung/Wartung bestehender Systeme, sind informationstechnische Kenntnisse unabdingbar.

Wenn Ihr die Technologie nicht nur nutzen wollt, sondern euch auch für deren Funktionsweise interessiert, ist die Ausbildung an unserer Schule zum Informationstechnischen Assistenten die richtige Wahl.

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung fußt im Wesentlichen auf 3 Säulen deren Inhalte in Theorie und Praxis vermittelt werden. Abschließend sollen die erworbenen Kenntnisse in einer Projektarbeit zusammenfließen.

Programmiertechnik (Software)

Strukturierte und objektorientierte Programmierung von Anwendungen und Apps auf der Basis informationstechnischer Systeme.

Beispiele:

  • Spiele
  • Datenbank- und Managementsysteme
  • Prozesssteuerung

Informationstechnik (Hardware)

Grundlage der digitalen Logik sowie Aufbau von PCs.

Programmierung hardwarenaher Systeme der Mikroelektronik (z.B. Mikrocontroller) zur Erfassung und Verarbeitung sensorischer Daten wie mechanischer Ereignisse, Temperatur, Helligkeit und dgl. mit entsprechenden Ausgabereaktionen und Anzeigen.

Beispiele:

  • Schrittmotorsteuerung
  • Elektronischer Würfel
  • Temperaturregelung

Kommunikationstechnik (Systeme)

Aufbau und Unterscheidung verschiedener Betriebssysteme wie Windows und Linux

Vernetzung digitaler Systeme im LAN, WLAN und WWW

Programmierung von Netzkomponenten wie Switch und Router

Dauer und Abschluss der Ausbildung – Doppelqualifikation durch den Erwerb der Fachhochschulreife (FHSR)

Die reguläre Dauer der Ausbildung beträgt 2 Jahre und schließt mit der Prüfung zum informationstechnischen Assistenten ab.

Durch den Besuch des Zusatzunterrichts in Deutsch, Englisch und Mathematik und einer erfolgreichen Abschlussprüfung in diesen Fächern erhält man zusätzlich zum Abschluss des technischen Assistenten, die Fachhochschulreife (FHSR). Damit erhält man, unabhängig von der Fachrichtung, die Berechtigung an jeder Hochschule in Baden-Württemberg zu studieren.

Anmerkung: Der Erwerb der FHSR ist nur in Verbindung mit einem erfolgreichen Abschluss zum technischen Assistenten möglich.

Formalen Voraussetzungen:

Eine Aufnahme
im Berufskolleg ist mit dem mittleren Bildungsabschluss möglich. Dieser kann
auf unterschiedliche Art erworben werden:

  • Mittlere Reife an einer Realschule
  • Versetzung in Klasse 10 eines Gymnasiums (G8)
  • Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule
  • Berufsausbildung mit einem Notendurchschnitt vom mindestens 2,5 im
    Berufsschulzeugnis
  • Sonstige nachgewiesene, dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertige
    Ausbildung

Welche weiteren
Voraussetzungen sind wichtig?

  • Interesse an technischen Zusammenhängen
  • Spaß an der Lösung technischer Probleme
  • Geduld und Durchhaltevermögen bei der Suche nach Fehlern

 

Ansprechpartner

Herr Hoffmann (hm@ghse.de)

Häufige Fragen/FAQ

Es werden keine besonderen mathematischen Kenntnisse vorausgesetzt, aber die Fähigkeit zu strukturiertem Denken, wie sie in der Mathematik auch von Nöten ist, wäre äußerst hilfreich.

Der Abschluss der Fachhochschulreife kann bundesweit anerkannt werden, wenn zusätzlich zum schulischen Abschluss ein einschlägiges, d.h. ein entsprechend der jeweiligen Fachrichtung der schulischen Ausbildung ausgerichtetes halbjähriges Praktikum, eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine Berufsausbildung nachgewiesen wird. Der Erwerb des Assistentenabschlusses in dem Bildungsgang, in dem zugleich die Fachhochschulreife erworben wurde, genügt für eine bundesweite Anerkennung nicht.

Die Erfüllung der Voraussetzungen für eine bundesweite Anerkennung bei Nachweis eines Praktikums oder einer Berufsausbildung wird durch die Schule geprüft und bescheinigt, an der die Fachhochschulreife erworben wurde; im Übrigen ist das Kultusministerium zuständig.

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