Unsere Schule soll ihre Aufgabe im Dienst der Bildung erfüllen. In ihrem Bereich müssen die Menschenrechte geachtet und darf die Menschenwürde nicht verletzt werden. Partnerschaftliches Verhalten schließt dabei das Respektieren von Verantwortlichkeiten ein. Für den persönlichen Umgang gelten deshalb die Regeln respektvollen und höflichen Miteinanders zwischen allen am Schulleben Beteiligten.
In Konfliktfällen bevorzugen wir ein offenes und lösungsorientiertes Gespräch.
Hausordnung
- Die Schulgebäude sind an Schultagen von 7:00 bis 18:00 Uhr frei zugänglich. In den großen Pausen und Freistunden stehen den Schülerinnen und Schülern die Cafeteria, das Foyer und der Pausenhof zur Verfügung.
- Handys und Geräte der Unterhaltungselektronik dürfen nur in Pausen und Freistunden genutzt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.
- Fahrzeuge dürfen nur auf den vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Beschädigungen und Diebstahl.
- Rauchen ist nur Volljährigen in den markierten Raucherzonen gestattet. Das gilt auch für E-Zigaretten. Der Konsum und die Weitergabe illegaler Drogen und psychoaktiver Stoffe werden an unserer Schule auf keinen Fall geduldet. Besteht der begründete Verdacht, dass SchülerInnen illegale Drogen mit sich führen, kann der Schulleiter von ihnen verlangen, ihre Taschen zu entleeren. Wird dieser Aufforderung nicht entsprochen, kann der Schüler/die Schülerin mit sofortiger Wirkung von der Schule ausgeschlossen werden. Alkoholkonsum ist auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag die Schulleitung.
- Alle Unterrichtsräume, die Schulgebäude und das Schulgelände sind pfleglich zu behandeln und ordentlich zu verlassen. Das Essen und Trinken mit Ausnahme von Wasser ist in den Fluren mit Teppichboden und den Unterrichtsräumen nicht gestattet. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.
- Das Spucken auf dem Schulgelände ist untersagt.
- Unterrichtszeiten und Pausen sind:
1. Stunde 7.45 – 8.30 Uhr
2. Stunde 8.30 – 9.15 Uhr
15 Minuten Pause
3. Stunde 9.30 – 10.15 Uhr
4. Stunde 10.15 – 11.00 Uhr
20 Minuten Pause
5. Stunde 11.20 – 12.05 Uhr
6. Stunde 12.05 – 12.50 Uhr
Mittagspause
8. Stunde 13.30 – 14.15 Uhr
9 . Stunde 14.15 – 15.00 Uhr
5 Minuten Pause
10. Stunde 15.05 – 15.50 Uhr
11. Stunde 15.50 – 16.35 Uhr
Schulordnung
1. Öffnungszeiten
Das Schülersekretariat ist geöffnet:
Montag – Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 7.30 – 13.00 Uhr
2. Beförderungskosten
Die Regiokarte bezahlen Schülerinnen und Schüler selbst. Wer außerhalb des Geltungsbereiches wohnt, erhält nach Vorlage der Regiokarte einen Berechtigungsschein zum Lösen einer streckenbezogenen Fahrkarte.
3. Persönliche Daten
Änderungen der persönlichen Daten, z. B. Wohnungswechsel, sind dem Sekretariat unverzüglich mitzuteilen.
4. Schulaustritt
Wer die Schule verlassen möchte, muss sich schriftlich bei der Schulleitung abmelden.
Alle entliehenen Lernmittel sind beim Schulaustritt zurückzugeben.
5. Unfälle
Unfälle, sowohl im Schulgelände als auch auf dem Schulweg, sind dem Sekretariat sofort zu melden.
6. Fehlzeitenregelung
Wer krank ist und die Schule nicht besuchen kann, informiert das Sekretariat unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer.
Innerhalb von drei Tagen nach Beginn der Fehlzeit muss die schriftliche Entschuldigung – in der Berufsschule eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ärztliche Krankmeldung) – dem Klassenlehrer und auf Wunsch dem Fachlehrer vorgelegt werden. Falls der Schuljahresplaner eingeführt ist, muss die Fehlzeit im Planer in der nächsten Klassenlehrerstunde entschuldigt werden.
Die Lehrkraft kann eine ärztliche Bescheinigung verlangen, wenn ein angekündigter Leistungsnachweis versäumt wird. Bei unentschuldigtem Fehlen wird der Leistungsnachweis mit ungenügend bewertet.
Maßnahmen bei unentschuldigtem Fehlen:
- Ermahnung
- Verwarnung
- Verweis mit Fahrtenbuch (Bestätigung des regelmäßigen Unterrichtsbesuchs auf einem Formblatt) und Androhung einer Geldbuße und eines zeitweiligen Unterrichtsausschlusses
- Geldbuße
- Zeitweiliger Unterrichtsausschluss nach §90 SchG und Androhung des Schulausschlusses
- Endgültiger Schulausschluss nach §90 SchG
Bei häufigem Fehlen kann zusätzlich ein Fahrtenbuch eingefordert werden.
Bei auffallend häufigem entschuldigtem Fehlen kann eine (amts-) ärztliche Bescheinigung verlangt werden.
Ab fünf (im 6SG ab einem) unentschuldigten bzw. ab insgesamt zehn Fehlzeiten pro Schuljahr können diese in das Zeugnis eingetragen werden.
Eine Fehlzeit ist eine Abwesenheit von 90 Minuten oder mehr.
7. Beurlaubung
- Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen (gemäß §4+§5 Schulbesuchsverordnung) und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
Zuständigkeit:- Beurlaubung vom Unterricht bis zu zwei Stunden: Der Fachlehrer für seinen Unterricht.
- Beurlaubung bis zu zwei Tagen: Der Klassenlehrer. In diesem Fall muss die Schülerin/der Schüler zunächst die Zustimmung aller betroffenen Lehrkräfte schriftlich einholen (Formblatt).
- Beurlaubung für mehr als zwei Tage: Der Schulleiter. Auch hier ist die Zustimmung aller betroffenen Lehrkräfte vorab einzuholen (Formblatt).
Beurlaubungen aus persönlichen Gründen werden prinzipiell als Fehlzeiten gerechnet.
8. Fehlverhalten
Wenn gegen die Haus- und Schulordnung verstoßen oder anderweitig das Schulleben gestört wird, können folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Abgabe des Handys bzw. Tablets
- Nachsitzen bis zu vier Stunden
- Hausmeisterdienst
- Ermahnung
- Verwarnung
- Verweis mit Androhung eines zeitweiligen Unterrichtsausschlusses
- Zeitweiliger Unterrichtsausschluss nach §90 SchG und Androhung eines Schulausschlusses
- Schulausschluss nach §90 SchG
9. Persönlichkeitsrechte (Medienrechte)
- Das Erstellen von Video-, Bild- und Tonaufzeichnungen jeglicher Art in den Gebäuden sowie auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung eines Lehrers oder der Schulleitung sowie der betroffenen Personen.
- Die Veröffentlichung in den Medien bedarf ebenfalls der Zustimmung der oben genannten Personen. Dies gilt auch für Aufnahmen bei Klassenfahrten und Landschulheimaufenthalten.
10. Unterricht
- In Werkstätten, Demonstrations- und Laborräumen ist in erster Linie auf die allgemeine körperliche Sicherheit zu achten. Deshalb ist die unaufgeforderte Inbetriebnahme von Maschinen und Einrichtungen jeder Art untersagt.
- Kleidung, äußere Aufmachungen und Verhalten müssen aus Sicherheitsgründen den jeweiligen technischen Anforderungen des Unterrichts entsprechen. Sauberkeit gehört zur selbstverständlichen Rücksichtnahme auf alle am Unterricht Beteiligten.
- Für den Unterricht in Computerräumen und Werkstätten wird allen Schülerinnen und Schülern eine Benutzerordnung vorgelegt, die von ihnen bzw. ihren Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist.
- Mitarbeit und eine positive Arbeitshaltung sind wesentliche Bestandteile des Unterrichts.