Um für alle Bewerberinnen und Bewerber die bestmöglichen Chancen zu garantieren, unter Berücksichtigung der geltenden Aufnahmevoraussetzungen den bestmöglichen Schulplatz zu bekommen, führt die Kultusverwaltung Baden-Württemberg für die Beruflichen Schulen und ausgewählte Berufskollegs ein zentrales Bewerberverfahren (BewO) durch.
Für eine erfolgreiche Anmeldung hat das Land Baden-Württemberg einige unterstützende Informationsmaterialien bereitgestellt.
Was sind die Vorteile?
- Vereinfachung des Verfahrens für die Schülerinnen und Schüler
- Mehr Bewerber erhalten eine vorläufige Zusage
- Die Schulplätze sind vor den Sommerferien verteilt
- Hohe Transparenz
Wie funktioniert das Verfahren?
- Die Erfassung der Daten erfolgt online durch die Schülerinnen und Schüler
- Die Schülerinnen und Schüler bringen ihre Bewerbungsziele in eine Reihenfolge. Diese Reihenfolge kann später noch geändert werden, allerdings nur auf schriftlichen Antrag an der zuständigen Schule.
- Die Schülerinnen und Schüler geben nur noch einen Aufnahmeantrag (ausgedruckter Antrag, beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses, Lebenslauf) für alle Bewerbungsziele ab und zwar an der bevorzugten Schule
- Die Schule nimmt die Bewerbungsunterlagen entgegen und kontrolliert diese.
- Die Schule verschickt vorläufige Ab- und Zusagen.
- Die Schule nimmt die Endzeugnisse entgegen und erfasst die Noten.
- Die Schule entscheidet über Härte- und Sonderfälle.
- Es gibt einen zentralen Aufnahmetag und einen Nachrücktag in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien
Teilnehmende Schulen
- Alle staatlichen Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg
Zeitlicher Ablauf
- Ende Januar bis 1.3 ist die online-Anmeldung unter https://bewo.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/BewO freigeschaltet
- In der Regel bis zum ersten Arbeitstag im März müssen die schriftlichen Unterlagen an der Schule eingereicht werden.
- In den ersten 2-3 Märzwochen werden die vorläufigen Zu- oder Absagen von den Schulen verschickt
- Bis Ende März müssen die Wahlfächer an der Schule gewählt werden
- Von März bis Juli können die Bewerbungsdaten, z.B. Priorität oder Adressänderungen, geändert werden
- Bis Mitte Juli kümmern sich die Bewerber vom allgemeinbildenden Gymnasium um einen Notenauszug (Formular unter https://bewo.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/BewO/Downloads)
- Bis Mitte Juli (genauen Stichtag beachten) muss das Endzeugnis oder ein Notennachweis an der Schule abgegeben werden, von der die vorläufigen Zu- oder Absage kam
- Ende Juli (genauen Stichtag beachten) findet an der Schule, von der die vorläufige Zu- oder Absagen kam, das Aufnahmeverfahren statt. Die Schülerinnen und Schülern werden an der Schule aufgenommen oder ihnen wird mitgeteilt, wo sie einen Schulplatz bekommen.
- Ende Juli (genauen Stichtag beachten) findet ab 10:00 ein allgemeines Nachrückverfahren für Schüler statt, die noch keinen Schulplatz haben
Wie funktioniert das online-Verfahren:
Erfahrungswerte
Folgende Schüler haben in den letzten Jahren sicher einen Schulplatz bekommen
- alle Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,3 (SG) bzw 2.6 (TG) in D, E, M von der
- Realschule,
- Werkrealschule,
- Gemeinschaftsschule (Niveaum M),
- 2-jährigen Berufsfachschule
Folgende Schüler haben in den letzten Jahren fast sicher einen Schulplatz bekommen
- Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2.6 (SG) bzw 3.0 (TG) in D, E, M von der
- Realschule,
- Werkrealschule,
- Gemeinschaftsschule (Niveau M),
- 2-jährigen Berufsfachschule
- Schülerinnen und Schüler vom
- allgemeinbildenden Gymnasium (mit einem Versetzungszeugnis von 9 nach 10 oder von 10 nach 11)
- sechsjährigen beruflichen Gymnasium (mit einem Versetzungszeugnis von 10 nach 11)
- Gemeinschaftsschule (Niveau E) mit Versetzung in die Oberstufe
Dies sind Erfahrungswerte. Die tatsächliche Bewerberlage in einem Jahr kann jedoch davon abweichen.
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Birgül